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   BSG, 27.08.2013 - B 13 R 279/13 B   

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BSG, 27.08.2013 - B 13 R 279/13 B (https://dejure.org/2013,25123)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2013 - B 13 R 279/13 B (https://dejure.org/2013,25123)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2013 - B 13 R 279/13 B (https://dejure.org/2013,25123)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Frankfurt/Oder - S 22 R 439/07
  • LSG Berlin-Brandenburg - L 22 R 276/13
  • BSG, 27.08.2013 - B 13 R 279/13 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.08.2000 - B 2 U 86/00 B

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei einem Maßnahmegesetz

    Auszug aus BSG, 27.08.2013 - B 13 R 279/13 B
    Grundsätzliche Bedeutung iS dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt, von der angestrebten Entscheidung der Rechtssache im Revisionsverfahren somit erwartet werden kann, dass sie in einer bisher nicht geschehenen, jedoch das Interesse der Allgemeinheit berührenden Weise die Rechtseinheit herstellen, wahren oder sichern oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 S 58; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 65 S 87; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57).
  • BSG, 19.01.1981 - 7 BAr 69/80

    Abweichung - Beschwerdeführer - Ausführungen des Beschwerdeführers -

    Auszug aus BSG, 27.08.2013 - B 13 R 279/13 B
    Grundsätzliche Bedeutung iS dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine Rechtsfrage aufwirft, die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung besitzt, von der angestrebten Entscheidung der Rechtssache im Revisionsverfahren somit erwartet werden kann, dass sie in einer bisher nicht geschehenen, jedoch das Interesse der Allgemeinheit berührenden Weise die Rechtseinheit herstellen, wahren oder sichern oder die Weiterentwicklung des Rechts fördern wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 39 S 58; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 65 S 87; BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 30 S 57).
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